Beiträge SVB

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Ab 01.01.2023 gelten folgende Beiträge

entsprechend des Beschlusses aus der Jahreshauptversammlung vom 26. Juli 2022

Ermäßigte Beiträge

Bitte beachten Sie die ergänzenden Voraussetzungen.

Kurzmitgliedschaft 3 Monate

Nur in Verbindung mit einem Skikurs möglich

Mitglied werden

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Ergänzende Voraussetzungen

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1 Mitteilung

Schriftliche Mitteilung bei Heirat oder Neumitgliedschaft erforderlich. Ein Ehepartner mit Normalbeitrag, der andere Ehepartner mit ermäßigtem Beitrag.

2 Nachweis

Immatrikulationsbescheinigung oder Nachweis/Bescheinigung mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monate innerhalb des Beitragsjahres erforderlich.

3 Gemeinschaftskonto

Für den ermäßigten Beitrag einer Personengruppe ist ein gemeinsames Einzugskonto (ein Konto für alle) erforderlich.

4 Personengruppe

Nur wenn beide Elternteile bzw. Ehepartner Mitglieder beim Sportverein Bruckmühl sind.

5 Kurzmitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet automatisch nach 3 Kalendermonaten ab Eintrittsdatum ohne das es weiterer Schritte (Kündigung) Bedarf. Auf diese Beiträge keine weiteren Ermäßigungen.

6 Aufnahmegebühr

Für jede Anmeldung eines Neumitglieds wird eine Bearbeitungs- bzw. Aufnahmegebühr i.H.v. EUR 10.- erhoben, bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Familienmitglieder maximal EUR 20.-

Grundlagen und wichtige Hinweise

Die Beiträge gelten für ein Kalenderjahr. Bei Eintritt innerhalb eines Kalenderjahres wird der Beitrag anteilig zum 1. des Quartals, in dem der Eintritt erfolgte, berechnet. Ausnahme: Kurzmitgliedschaft – siehe auch 5). Es zählt das Alter zum Zeitpunkt des Eintritts und in der Folge das Alter zum 01.01. des Kalenderjahres.

Die Beiträge werden per Lastschriftverfahren eingezogen. Hierfür ist ein Konto bei einer deutschen Bank nötig.

Für jede Anmeldung eines Neumitglieds wird eine Bearbeitungs- bzw. Aufnahmegebühr i.H.v. EUR 10.- erhoben, bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Familienmitglieder maximal EUR 20.-.

Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein Änderungen der Bankverbindung und der Anschrift mitzuteilen. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind die dadurch entstehende Bankgebühren durch das Mitglied zu tragen. Kann eine Rechnung aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht zugestellt werden, sind dadurch entstehende Mehraufwendungen durch das Mitglied zu tragen.

Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, tragen den erhöhten Verwaltungsaufwand des Vereins durch eine Bearbeitungsgebühr.

Einzelne Sparten erheben zusätzliche Spartenbeiträge und/oder Aufnahmegebühren. Infos hierzu im Internet oder bei der Spartenleitung.

Die Mitgliedschaft kann zum 31.12. eines Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich an den Vorstand des Sportverein Bruckmühl erfolgen und spätestens 4 Wochen vor dem 31.12. eines Kalenderjahres vorliegen, ansonsten verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Kalenderjahr. Ausnahme Kurzmitgliedschaft – siehe ergänzende Voraussetzungen Punkt 5).

Es wird auf die jeweils gültige Satzung des Sportverein Bruckmühl e.V. verwiesen. Diese ist über die Geschäftsstelle oder als Download im Internet erhältlich.

Beitragskonto: KRSPK Bruckmühl, BLZ 71151240, Kto 104935

Stand: Beschluss Jahreshauptversammlung vom 26.07.2022

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